Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Franke & Werner GmbH für Vermietung und Wohnungen

    im Objekt Paderborn-Sande


    § 1 Geltungsbereich


    1)    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen in der Immobilie Paderborn-Sande, Karl-Korthaus-Straße 64, 33106 Paderborn.


    2)    Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB. Entgegenstehende oder von uns abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.


    § 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung


    1)    Wir vermieten die Appartements im Hause Paderborn-Sande, Karl-Korthaus-Straße 64, 33106 Paderborn, ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch des Kunden im Sinne von § 549 Abs. 2 Ziffer 1 BGB.


    2)    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Franke & Werner GmbH zustande.


    3)    Hat ein Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für einen Dritten, die Wohnung tatsächlich nutzenden Gast den Vertrag abgeschlossen, haften sowohl der Kunde wie auch der nutzende Gast uns für alle schuldhaft verursachten Schäden an der Mietsache.


    4)    Die Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Franke & Werner GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.


    § 3 Preise, Zahlungsmodalitäten


    1)    Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Reservierungsbestätigung mitgeteilte monatliche Vergütung zu bezahlen.


    Die monatliche Vergütung wird jeweils im Voraus, und zwar zu Beginn des Mietverhältnisses für den laufenden Kalendermonat und danach jeweils zu Beginn eines Kalendermonats gezahlt.


    Die Vergütung ist auf folgendes Konto zu überweisen:


    IBAN: DE19 4765 0130 0061 0170 67

    Bank: Sparkasse Paderborn-Detmold


    2)    Zu dem vereinbarten monatlichen Preis wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.


    § 4 Rauchverbot, Tierhaltung


    1)    Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht zulässig. Das Gleiche gilt für die Tierhaltung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung werden dem Nutzer die Kosten der Reinigung auferlegt.


    § 5 Bereitstellung der Wohnung, Rückgabe der Wohnung


    1)    Die Wohnung wird dem Nutzer in gereinigtem Zustand übergeben. Entsprechend hat die Rückgabe der Wohnung in gereinigtem Zustand zu erfolgen.


    2)    Das Mietobjekt ist mit einer Schließanlage (Schließanlage für Haustür und Wohnungstür) ausgestattet. Bei Verlust eines Schlüssels fallen entsprechend Kosten für den Austausch der Schließanlage an. Solche anfallenden Kosten werden dem Kunden auferlegt.


    § 6 Kaution


    Es wird eine Mietkaution von zwei Kaltmieten (Kaltmieten zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart. Die genaue Höhe der Kaution wird in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.


    § 7 Zutritt des Vermieters


    Der Vermieter oder Mitarbeiter des Vermieters ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Vorankündigung zur Durchführung erforderlicher Arbeiten oder zur Besichtigung im Rahmen der Abschlussvermietung zu betreten. Das Gleiche gilt auch für etwaige eingesetzte Reinigungskräfte oder für kleine Reparaturen und Wartungen.


    § 8 Haftung des Kunden für Schäden


    Der Kunde haftet dem Vermieter für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch den Kunden, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Es wird bei der Übergabe der Wohnung eine Inventarliste übergeben.


    § 9 Stellplatz


    Zusätzlich zur Wohnung wird dem Kunden ein Stellplatz vor dem Haus zur Nutzung überlassen. Bei Übergabe der Wohnungen wird der Kunde in den entsprechenden Stellplatz eingewiesen.
       

    § 10 Schlussbestimmungen


    Sollten einzelne der vorhergehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.